Steinplatten in Rommerskirchen

Die Hallen sind weiterhin geschlossen. Was gibt es da für Alternativen? Richtig, die gute alte Steinplatte. Doch wo stehen diese Betontische in Roki? 4 Orte sind uns bekannt, wer kennt noch mehr…?!

Auch wenn Tischtennis in der Halle verboten ist, erlaubt die aktuelle Corona Schutzverordnung das Spiel auf einer Steinplatte zu zweit! :-), siehe unten. Problem könnte nur sein, dass die Orte an denen die Tische stehen abgesperrt sind. 😉

Vor einigen Monaten hatten wir in diesem Bericht hier, schon einmal auf einen neuen Tisch in Nettesheim, am umgestalteten Sportplatz, hingewiesen.

Und es gibt auch noch eine Seite, die Ping Pong Map die sich diesem Thema gewidmet hat und wo es möglich ist Orte an denen ein Steintisch oder ein öffentlicher Tisch steht einzutragen.

In Rommerskirchen sind das:

  • Der Pausenhof der Grundschule in Rommerskirchen (2 Tische)
  • Der Pausenhof der Grundschule in Frixheim (2 Tische)
  • Der Spielplatz Tilsiter Straße in Frixheim (1 Tisch)
  • Die Sportanlage in Nettesheim (1 Tisch)

In Köln ist gibt es z.B. einige hot spots, wo sich schon vor Corona Leute zum Zocken auf einem Steintisch getroffen haben.

Wäre sowas auch für Roki denkbar, gibt es vllt. Leute die an sowas Interesse hätten?

Hinterlasst uns gerne einen Kommentar unter diesen Beitrag ein oder auf unserer Facebook-Präsenz.

Fröhliches klickern! 🙂

Quelle: https://www.land.nrw/corona

§ 9 – Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der
sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten
Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig
.


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Kommentare

Eine Antwort zu „Steinplatten in Rommerskirchen“

  1. Stephan Broschinski

    Grundschule Hoeningen

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