Folgende Beitragsregelung ist für Mitglieder, die vor dem 01.01.1997 dem Verein beigetreten sind möglich:
- Bankeinzugsverfahren
- Beitragszahlung per Banküberweisung
- Barzahlung
Für alle anderen gilt § 4 Mitgliedschaft unserer Vereinssatzung.
Ein Aufnahmebeitrag wird nicht verlangt.
Die Mitgliedsbeiträge betragen ab 01.01.2022 (jährlich):
| Beitragsgruppe A | ||
| Erwachsene (Aktive) | 84,00 Euro | |
| Aktive Jugendliche (bis 18 Jahre) und Azubis | Stichtag 01.01. | 72,00 Euro |
| Aktive Schüler (bis 14 Jahre) | Stichtag 01.01. | 60,00 Euro |
| Beitragsgruppe B | ||
| Hobbyspieler, Arbeitslose, Soldaten, Zivis und Studenten | 40,00 Euro | |
| Inaktive und alle übrigen Mitglieder | 25,00 Euro |
- Es wird ein Familienrabatt gewährt: Der Beitrag beträgt dann für das zweite Familienmitglied 75% und für jedes weitere Familienmitglied 50% des maßgeblichen Beitrages.
- Familienmitglieder mit eigenem Hausstand sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Mitgliedern der Beitragsgruppe B wird kein Familienrabatt gewährt.
Der Jahresbeitrag wird zum 31.03. eines Jahres per Lastschrift eingezogen. Von Mitgliedern, die ab dem 01.04. dem Verein beitreten, wird der Restjahresbeitrag jeweils zum nächsten Quartalsende eingezogen.
Beitragsbarzahler und Überweiser zahlen ihren Jahresbeitrag bis zum 31.03. eines Jahres. Mahnungen wegen Beitragsrückstand sind in der Vereinssatzung unter §4 Mitgliedschaft geregelt.
Alle offiziellen Dienstfahrten von Vorstandsmitgliedern oder vom Verein beauftragten Mitgliedern werden auf Antrag hin mit einer Fahrtkostenerstattung von 0,30 €/km abgerechnet.
Alle Fahrten mit Jugendlichen zu offiziellen WTTV-Veranstaltungen (Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, WTTV-, Bezirks- und Kreiseinzelmeisterschaften sowie Ranglistenturniere) werden auf Antrag hin wie folgt abgerechnet:
- Veranstaltungen im Bezirk mit 0,30 €/km.
- Veranstaltungen über den Bezirksbereich hinaus mit 0,20 €/km. Die Fahrtkostenerstattung ist hier bis zu einem Limit von 50,00 € begrenzt.
- Fahrtkostenzuschüsse für Veranstaltungen, die über den Bereich des WTTV hinausgehen, werden vom Vorstand festgelegt.
Im allgemeinen gilt die Vereinssatzung mit Stand vom 09.10.2009, die jederzeit beim Vorstand eingesehen werden kann.
TTC Grün-Weiss Vanikum 1963 e.V.
Der Vorstand
Stand: 01.11.2009